Bildquelle: HRS

AGB-Änderung beschäftigt Kartellamt
Weiter Wirbel um HRS

Abmahnung wegen Verstoßes gegen § 1 und § 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, einstweilige Verfügung gegen die Bestpreis-Regelung, möglicher Boykottvon Hotels und Verbänden – HRS steht nach wie vor unter Druck.

Kategorie: News
Text: Top hotel, 07. März 2012

Am 1. März sind die AGB-Änderungen des Hotel Reservation Service in Kraft getreten – somit gelten neue Rahmenbedingungen bei der Zimmervermittlung via HRS und dem Tochterunternehmen Hotel.de: Nicht mehr 13, sondern 15 Prozent Provision werden jetzt fällig, hinzu kommen Extragebühren bei Gästebeschwerden sowie neue Hürden bei Korrekturen von Hotelbewertungen. Doch nicht diese Themen, sondern die »Einstellung der standardmäßigen Rate« war es, die im Februar die Branche beschäftigte. So ließ das Bundeskartellamt seiner Ankündigung vom 2. Fe-­bruar, die Bestpreis-Regelung offiziell ins Visier zu nehmen, acht Tage später Taten folgen und mahnte HRS wegen Verstoßes gegen § 1 und § 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ab. Nach Feststellung des Bundeskartellamtes habe die Kölner Buchungsplattform mit seinen Hotelpartnern eine Meistbegünstigungsklausel vereinbaren wollen, die HRS für das gesamte Angebot den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren soll. Mit Inkrafttreten der neuen ­AGBs solle diese Meistbegünstigungsklausel noch verschärft werden. Der Präsident des Bundeskartellamtes erklärte hierzu, dass HRS das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland sei und mit der Bestpreis-Klausel Konkurrenten die Möglichkeit nehme, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. Newcomern werde der Markteintritt erschwert. Deshalb stellten diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar.

»Die von HRS seinen Hotelpartnern abverlangte Ratenparität über alle Online- und Off­line-Vertriebskanäle ist auch aus unserer Sicht ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit und eine eklatante Wettbewerbsbehinderung«, erklärte hierzu Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland. Tobias Ragge, Geschäftsführer von HRS, ist hin-­gegen nach wie vor überzeugt, die Bedenken der Wettbewerbshüter ausräumen zu können. »Natürlich nehmen wir die Bedenken der Behörde ernst. Wir haben aber gute Argumente, die verdeutlichen, dass der Wettbewerb nicht beschränkt wird. Von der Bestpreis-Garantie profitieren letztlich die Verbraucher. Das entspricht unserem Service-Verständnis und unserer konsequenten Kundenorientierung.«

»Kein Zurück zum alten System«

Am 22. Februar folgte die nächste Meldung zur Bestpreis-Regelung, dieses Mal in Form einer Einstweiligen Verfügung. Die hatte die neue Berliner Last-Minute-Vermarktungsplattform justbook.com vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erwirkt, deren Richter die Bestpreis-­Garantie für kartellrechtswidrig und damit für nichtig erklärten. »Dass diese Praxis nun ausgerechnet dem Marktführer verboten wurde, wird vielen kleineren Unternehmen Auftrieb geben«, erklärte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe gegenüber dem »Spiegel« und ergänzte: »Es wird kein Zurück zum alten System geben«. Tobias Ragge reagierte betont gelassen auf den Entscheid aus Düsseldorf: Man setze seit der Abmahnung durch das Bundeskartellamt ohnehin bereits die Bestpreis-Klausel aus. Soll heißen: Hält sich ein Hotelpartner nicht an die vertraglich vereinbarte Ratenparität, schreite man nun (vorläufig) nicht ein. Das gelte bis zu einer Klärung mit dem Bundeskartellamt – oder eben vor dem OLG Düsseldorf. Man habe zudem nur »in seltenen Fällen« auf die vereinbarten Konditionen hinweisen müssen, so ein Statement von HRS.

Doch nicht nur in Deutschland, auch in den umliegenden Ländern sorgen die AGB-Änderungen für Missstimmung. So reichen die geplanten Gegenmaßnahmen der Hotelverbände in der DACH-Region vom Boykott über das Forcieren der hoteleigenen Webseite bis hin zu einem Konkurrenzportal. Von Boykott spricht  auch ein Verbund von Hoteliers aus dem Müns­-terland, die »zumindest für einen bestimmten Zeitraum« nicht mehr mit HRS und ­Hotel.de zusammenarbeiten wollen, wie die »Westfälischen Nachrichten« unter Bezugnahme auf ein Statement des Dehoga Westfalen berichten. HRS äußert sich hierzu wie folgt: »Wir können diese Äußerungen nicht nachvollziehen – HRS wird nicht boykottiert. Im Gegenteil: Die Hotellerie schätzt HRS nach wie vor als starken Vertriebspartner. In Deutschland haben in den vergangenen Monaten einige wenige unserer weltweit über 250.000 Hotelkunden die Zusammenarbeit ausgesetzt. Dies ist nach einer Anpassung der Vertragsmodalitäten absolut nicht unüblich. Gleichzeitig haben wir jedoch deutlich mehr neue Hotelpartner hinzugewonnen. Auch künftig rechnen wir nicht mit einer signifikanten Zahl von Kündigungen.«

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